Artikel
Man darf von Toten entweder Gutes oder gar nichts sprechen. Chilon[1]
Wie darf man Verstorbenen gedenken
Der Prophet Muhammad (Allahs Friede und Segen sei mit ihm) sagte:
1. „Schimpft nicht auf Verstorbene, beleidigt sie nicht, sie sind schon dort angekommen, was sie verdient haben.“[2]
2. „Schimpft nicht auf Verstorbene, beleidigt sie nicht, dadurch Lebenden [den Nachkommen, den Verwandten, den Freunden des Verstorbenen] Leid zufügend.”[3]
3. „Gedenkt eurer Verstorbenen ausschließlich im Guten.”[4]
4. „Erwähnt nur positive Eigenschaften eurer Verstorbenen und enthaltet euch der Erwähnung ihrer Mängel, ihrer Laster.”[5]
Wenn aber der Mensch so schlecht war, dass es von Nutzen ist, dies als einen Vorwurf, eine Warnung für die Lebenden und als eine Mahnung zu erwähnen, so halten dies einige Gelehrte als zulässig, aber nur bis zur Beerdigung.[6] Nach der Beerdigung des Leichnams ist es besser, zum Wohl des Sprechenden übrigens, den obenangeführten Hadithen zu folgen und auch der Äußerung des Gesandten des Allmächtigen darüber, dass „der Gläubige entweder Gutes spricht, oder schweigt [eines von beiden].”[7] Dieses ist der charakteristische Zug eines Gläubigen, der sich und seine Handlungen vor dem Herren der Welten einsieht und die Mängel anderer, und um so mehr derjenigen, die diese Welt verlassen haben, nicht heraussucht, wofür er (der Gläubige) weder Zeit noch Wunsch hat. Wäre man sich über seine eigenen Fehler und Mängel klargeworden.
Wie kann man Verstorbenen in der heutigen Zeit gedenken?
Antwort: nur im Guten zu gedenken oder stillzuschweigen. Möglicherweise können wir unsere unangenehmen Worte über den Verstorbenen rechtfertigen, „das wäre von Nutzen“. Aber was wird uns erwarten, wenn wir selber an seine Stelle geraten werden, wenn wir die Antwort tragen werden und in Währung unserer guten Taten dafür zahlen werden, was unsere Zunge sinnlos gesprochen hat?
[1] Cheilon von Lakedemonien (VI. Jahrhundert v.Chr.), einer der sieben Weisen Griechenlands. Der Dichter. Er sprach auch:
„Lass deine Zunge nicht deinem Verstand vorauslaufen.“
„Erkenne dich selbst” (ist am Eingang des Apollon-Tempels in Delphi angebracht).
[2] Hadith von ‘Aischa; Hadithensammlungen von Akhmad, al-Bukhari, an-Nasai. Siehe, z.B: as-Sujuty G. Al-dzhami‘ as-sagyr [Die kleine Sammlung]. Beirut: al-Kutub al-‘ilmija, 1990, S.579, Hadith ¹9782, „sahih”; al-‘Askalani A. Fath al-bari bi scharh sahih al-bukhari [Die Eröffnung des Schöpfers (für die Menschen im Verständnis des Neuen) durch die Kommentare zu Hadithensammlung von al-Bukhari]: In 18 B., Beirut: al-Kutub al-‘ilmija, 2000, B.4, S.330, Hadith ¹1393; asch-Schaukani M. Nejl al-autar [Das Erreichen der Ziele]: In 8 B., Beirut: al-Kutub al-‘ilmija, 1995, B.4, S.117, Hadith ¹1514; Al-Benna À. (bekannt wie as-Sa'ati). Al-fath ar-rabbani tartib musnad al-imam akhmad ibn hanbal asch-schaibani [Die Eröffnung (die Hilfe) vom Herren beim Ordnen der Hadithensammlung von Akhmad ibn Hanbal asch-Schaibani]: In 12 B., 24 T., Beirut: Ihja at-turath al-‘arabi, B.4, T.8, S.48, Hadith ¹243.
[3] Hadith von al-Mugijr; Hadithensammlungen von Akhmad und at-Tirmidhi. Siehe, z.B.: as-Sujuty G. al-dzhami‘ as-sagyr. S.580, Hadith ¹9783, „hasan”; Al-Benna À. (bekannt wie as-Sa'ati). Al-fath ar-rabbani tartib musnad al-imam akhmad ibn hanbal asch-schaibani. B.4, T.8, S.49, Hadith ¹244.
Auch siehe: asch-Schaukani M. Nejl al-autar. B.4, S.117, Hadith ¹1515; Al-Benna À. (bekannt wie as-Sa'ati). Al-fath ar-rabbani tartib musnad al-imam akhmad ibn hanbal asch-schaibani. B.4, T.8, S.49, Hadith ¹245.
[4] Hadith von ‘Aischa; Hadithensammlung von an-Nasai. Siehe, z.B.: as-Sujuty G. al-dzhami‘ as-sagyr. S.579, Hadith ¹9765, „hasan”.
[5] Hadith von Ibn ‘Umar; Hadithensammlungen von Abu Daud, at-Tirmidhi, al-Hakim und al-Baihaky. Siehe, z.B.: as-Sujuty G. al-dzhami‘ as-sagyr. S.61, Hadith ¹905, „sahih”.
[6] Siehe, zum Beispiel: Al-‘Askalani A. Fath al-bari bi scharh sahih al-bukhari. B.4, S.331.
[7] Hadith von Abu Huraira; Hadithensammlungen von al-Bukhari etc. Siehe, z.B.: Al-‘Askalani A. Fath al-bari bi scharh sahih al-bukhari. B.13, S.101, Hadithe ¹¹6475, 6476.
printer friendly Email2Friend save
