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Das Beweinen des Verstorbenen

Das Beweinen ist der Ausdruck der Trauer anlässlich des Todes, der mit Tränen begleitet wird.

 

Das Beweinen ist zulässig, aber wann?

 Hadithe.

1. Einmal erkrankte die Enkelin des Propheten (Allahs Friede und Segen sei mit ihm) schwer, sie war schon am Rande des Todes. Die Tochter des Propheten (d.h. die Mutter des Mädchens) ließ einen Menschen den Propheten holen. Der Gesandte des Allmächtigen antwortete auf ihre Bitte nicht sofort. Bei der ersten Ankunft des Boten schickte er (Allahs Friede und Segen sei mit ihm) ihn zurück mit den Worten: „Gott gehört das, was Er gibt und was er nimmt. Jeder hat vor Ihm seine Frist, so soll sie (meine Tochter, die Mutter des Mädchens) sich in Geduld fassen und die Vergeltung vom Schöpfer für die Überwindung der Schwierigkeiten erwarten.” [Er rief, alles ohne Emotionen und vernünftig zu nehmen, und zum Schlimmsten bereit zu sein, und dabei natürlich alles Mögliche für die Hilfeleistung der Kranken zu tun].

Nach der zweiten Bitte, sie zu besuchen, begab er sich zu ihnen mit seinen Gefährten zusammen, die nebenan waren. Nachdem er kam, nahm er das von der Krankheit kraftlose Kind in die Hände und [unter Berücksichtigung des Obenerwähnten und des tatsächlichen Zustandes der Hoffnung auf den Willen des Schöpfers, der Geduld, des Selbstbeherrschens] füllten sich seine Augen mit Tränen. Einer seiner Gefährten fragte: „Was ist das, o Allahs Gesandter?” Er antwortete: „Das ist die Barmherzigkeit, die der Schöpfer in die Herzen der Menschen gelegt hat [diese Tränen sind die herzliche Trauer, die man nicht beherrschen kann]. Wahrhaftig ist Er zu barmherzigen [guten, gutmütigen, weichherzigen] Menschen insbesondere barmherzig.”[1] Es ist wichtig zu berichten, dass das Kind nach Willen des Schöpfers, der sich als Ergebnis sowohl der durchgeführten Behandlung als auch des Flehens des Propheten äußerte, geheilt wurde.[2]

2. Die Tochter des Propheten Muhammad (Allahs Friede und Segen sei mit ihm) Umm Kulsum starb. Bei der Erwähnung des Begräbnisses ihres Leichnams betonte der Gefährte Anas: „Ich habe Tränen auf dem Gesicht des Propheten gesehen.“[3]         

Schlussfolgerung. Dieses Weinen, das von Emotionen, Schreien, zusammenhangslosen Worten u.dgl. nicht begleitet wird, ist zugelassen und wird kanonisch nicht missbilligt, da es die Äußerung der einem Gläubigen und auch einem beliebigen normalen Menschen eigenen Barmherzigkeit, der Anteilnahme, des herzlichen Zitterns vor dem Schöpfer und der Trauer ist.

           

Was ist verboten?

 Hadithe.

1. Der Prophet Muhammad (Allahs Friede und Segen sei mit ihm) sagte: „Es unterliegt keinem Zweifel, dass der Verstorbene infolge des [hysterischen] Weinens seiner Verwandten um ihn (anlässlich seines Todes) gequält wird.”[4]

2. Wenn der Herrscher der Rechtgläubigen, der bekannte Gefährte des Propheten ‘Umar nach dem auf ihn verübten Mordanschlag tödlich verwundet war, kam zu ihm Suhaib in Tränen mit Worten der Trauer: „O unser Bruder! O unser Freund!” ‘Umar sammelte seine Kräfte und sagte: „Suhaib! Weinst du wegen mir? Hast du denn die Worte des Propheten (Allahs Friede und Segen sei mit ihm) nicht gehört: „Wahrhaftig wird der Verstorbene infolge einiger Formen des Weinens seiner Verwandten um ihn gequält.”[5] In einer anderen Riwaja: „Es unterliegt keinem Zweifel, dass der Verstorbene wegen der Tränen der Lebenden gequält wird.”[6]

3. Der Prophet Muhammad (Allahs Friede und Segen sei mit ihm) ging einmal am Grab einer gewissen Jüdin vorbei, an dem ihre Verwandten [laut] weinten, und sagte: „Sie weinen um sie (beweinen sie), und sie wird davon im Grab gequält.”[7]

4. Der Prophet Muhammad (Allahs Friede und Segen sei mit ihm) sagte: „Hütet euch vor satanischen Schreien [das heißt vor durchdringenden Schreien, vor dem Gezeter, die das Weinen um den Verstorbenen begleiten]! [Wisst!] Was aus den Augen und aus dem Herz geht [Tränen und eine leichte herzliche Trauer], ist vom Allmächtigen, [das ist] die Äußerung der Barmherzigkeit [das ist ein natürlicher Teil der geistigen Fähigkeiten eines Menschen]; was die Hände und die Zunge betrifft [wenn man sich die Haare rauft, Kleidungen zerreißt, rasend schreit], so ist es vom Satan.”[8]        

Schlussfolgerung. Äußerst unerwünscht (makruh tachriman)[9] und, genauer gesagt, verboten (haram)[10] ist das Weinen, das mit Schreien, überfließenden Emotionen u.dgl. begleitet wird, dies fügt dem Verstorbenen eine Qual zu.

 

Trägt denn einer für die Sünden eines anderen Verantwortung?

Im Heiligen Koran ist gesagt: „Keine lasttragende (Seele) soll die Last [der Sünden] einer anderen tragen.” (siehe, den Heiligen Koran, 6:164). Warum erleidet dann der Verstorbene, der das Dasein verlassen hat, Qualen in der jenseitigen Welt wegen derer, die ihn laut, mit Schreien, mit einem Gezeter, mit der Unzufriedenheit vor Gott oder mit anderen das Weinen begleitenden Handlungen beweinen?

Die Antwort kann man in einige Teile gliedern.

  1. Die Hadithe, die darüber reden, sind glaubwürdig, deshalb unterliegt es keinem Zweifel, dass dies tatsächlich und möglich ist. Es bleibt nur übrig, eine beiderseitig ergänzende Verbindung zwischen der Aya und den Hadithen zu finden.
  2. Der Hauptkommentar dazu: es gibt einen geraden Zusammenhang zwischen dem Verstorbenen und seinen Verwandten, seinen Freunden, die ihn beweinen. Das heißt, er hat ihnen noch im Leben nicht erklärt, hat sie nicht erzogen, hat ihnen die einem Gläubigen eigene Kultur des Verhaltens nicht beigebracht, hat solch eine Tat beizeiten vor dem Tod nicht verboten, obgleich er wusste, dass dies sicherlich geschehen würde, wenn er stirbt. Und doch „wird jedermann für die gefragt, die unter seiner Führung, in seiner Vormundschaft waren”, – so sagte der Prophet Muhammad (Allahs Friede und Segen sei mit ihm).[11]
  3. Wenn er alles von ihm Abhängige bezüglich der Erziehung und der Ermahnung gemacht hat, aber sie zu seinen Worten nicht aufmerksam waren, dann sind seine Qualen im Grab das Bedauern darüber, dass solch eine sündhafte Tat trotzdem geschehen ist.[12]

 

[1] Hadith von Usama ibn Said; Hadithensammlungen von al-Bukhari etc. Siehe, z.B.: Al-'Askalani A. Fath al-bari bi scharh sahih al-bukhari [Die Eröffnung des Schöpfers (für die Menschen im Verständnis des Neuen) durch die Kommentare zu Hadithensammlung von al-Bukhari]: In 18 B., Beirut: al-Kutub al-‘ilmija, 2000, B.4, S. 194, 201 und 202, Hadith ¹1284; asch-Schaukani M. Nejl al-autar [Das Erreichen der Ziele]: In 8 B., Beirut: al-Kutub al-‘ilmija, 1995, B.4, S.107, Hadith ¹1499.

[2] Siehe: Al-'Askalani A. Fath al-bari bi scharh sahih al-bukhari. B.4, S.201.

[3] Hadith von Anas ibn Malik; Hadithensammlungen von al-Bukhari etc. Siehe, z.B.: Al-'Askalani A. Fath al-bari bi scharh sahih al-bukhari. B.4, S.194, 203, Hadith ¹1285.

Auch siehe, z.B.: asch-Schaukani M. Nejl al-autar. B.4, S.107, Hadith ¹1498.

[4] Hadith von Usama ibn Said; Hadithensammlungen von al-Bukhari etc. Siehe, z.B.: Al-'Askalani A. Fath al-bari bi scharh sahih al-bukhari. B.4, S.194, Hadith ¹1286.

[5] Hadith von Ibn ‘Abbas; Hadithensammlungen von al-Bukhari etc. Siehe, z.B.: Al-'Askalani A. Fath al-bari bi scharh sahih al-bukhari. B.4, S.194, Hadith ¹1287.

[6] Siehe, z.B.: Fath al-bari bi scharh sahih al-bukhari. B.4, S.195, Hadith ¹1290.

[7] Hadith von ‘Aischa; Hadithensammlungen von al-Bukhari etc. Siehe, z.B.: Al-'Askalani A. Fath al-bari bi scharh sahih al-bukhari. B.4, S.195, Hadith ¹1289.

Auch siehe: Al-'Askalani A. Fath al-bari bi scharh sahih al-bukhari. B.4, S.206, Hadithe ¹¹1291,1292; S.210, Hadith ¹1294; S.212, Hadith ¹1296; S. 214, Hadithe ¹¹ 1299,1300.

[8] Hadith von Ibn ‘Abbas; Hadithensammlung von Imam Akhmad. Siehe, z.B.: Al-Benna À. (bekannt wie as-Sa'ati). Al-fath ar-rabbani tartib musnad al-imam akhmad ibn hanbal asch-schaibani [Die Eröffnung (die Hilfe) vom Herren beim Ordnen der Hadithensammlung von Akhmad ibn Hanbal asch-Schaibani]: In 12 B., 24 T., Beirut: Ihja at-turath al-‘arabi, B.4, T.7, S. 129,130, Hadith ¹94; asch-Schaukani M. Nejl al-autar. B.4, S.106, Hadith ¹1497.

Auch siehe, z.B.: asch-Schaukani M. Nejl al-autar. B.4, S.111, Hadithe ¹¹ 1503-1508.

[9] Siehe: Al-'Askalani A. Fath al-bari bi scharh sahih al-bukhari. B.4, S.207.

[10] Siehe, z.B.: Al-Benna À. (bekannt wie as-Sa'ati). Al-fath ar-rabbani tartib musnad al-imam akhmad ibn hanbal asch-schaibani. B.4, T.7, S.115.

[11] Hadith von Ibn ‘Umar; Hadithensammlungen von Akhmad, al-Bukhari, Muslim, Abu Daud und at-Tirmidhi. Siehe, z.B.: as-Sujuty G. al-dzhami‘ as-sagyr [Die kleine Sammlung]. Beirut: al-Kutub al-‘ilmija, 1990, S.396, Hadith ¹6370, „sahih”.

[12] Siehe, z.B.: Al-'Askalani A. Fath al-bari bi scharh sahih al-bukhari. B.4, S.197-200; Al-Benna À. (bekannt wie as-Sa'ati). Al-fath ar-rabbani tartib musnad al-imam akhmad ibn hanbal asch-schaibani. B.4, T.7, S.126-129.


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